
Zuerst möchte ich Euch alle zu unserem neuen Blog begrüßen. In Zukunft werden wir über diesen Musikerblog wichtige und interessante Themen für Euch angehen.
Heute wollen wir mal ein bißchen Klarheit schaffen in Bezug auf das Schutzabkommen für Hölzer wie Palisander, Grenadill, Bubinga oder Cocobolo ab 2.1.2017. Als Privatperson oder Berufsmusiker müssen die CITES-Artenschutz-Auflagen bei Auslandsreisen eingehalten werden. Sehr viele Gitarren, egal ob E-Gitarren, Konzertgitarren, Westerngitarren oder auch E-Bässe fallen unter dieses Abkommen. Problem: die meisten Gitarren haben ein Palisandergriffbrett und fallen daher auch unter das CITES Schutzabkommen.
Das Wichtigste in Kürze:
- die erweiterte Verordnung tritt ab 02.01.2017 in Kraft
- bei Produkten, die vor Beginn der Neuregelung, also vor dem 02.01.2017, erworben wurden, ist anhand der Rechnung nachweisbar, dass die Ware vor der Neuregelung in der EU war
- beim Kauf eines betreffenden Instrumentes nach dem 02.01.2017 müssen auf der Rechung die betroffenen Hölzer und Nachweise für den legalen Bezug vermerkt sein
- bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen, trotzdem könnte auch kontrolliert werden und es ist daher ratsam für betreffende Instrumente vorsorglich die Handelsrechnung oder einen Nachweis dabei zu haben
- bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Bei Gitarren müssen das schon jede Menge Instrumente sein. Es ist ratsam für betreffende Instrumente zumindest die Handelsrechnung oder eine Musikinstrumentenbescheinigung dabei zu haben.
- für den privaten Verkauf innerhalb der EU braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung von der jeweils zuständigen Behörde. (Haben wir als Musikgeschäft für alle unsere Instrumente beim Landratsamt Neu-Ulm in 2016 gemacht). Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.
- für den Verkauf außerhalb der EU ist eine Vorerwerbsbescheinigung und eine Ausfuhrgenehmigung notwendig.
Die Vorerwerbsbescheininung kann man bei diesen Ämtern eintragen:
http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/list_authorities.pdf
Hier kann die Musikinstrumentenbescheinigung klar gemacht werden: ( echt heftig und viel Bürokratie)
https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html
Soviel mal fürs Erste. Ich hoffe Ihr bekommt bei diesem Bürokratieaufwand keinen Frust. Wir als Händler ächzen auch etwas darunter, aber letzendlich ist es eine gute Sache und der Raubbau an Palisander Rosewood Hölzern wird eingedämmt, Fragen könnt Ihr gerne unter der EMail guenter@musicline24.de stellen.
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